
SUBSTRAL® Naturen® Bio Schädlingsfrei Neem ist ein Mittel zur Bekämpfung von saugenden, beißenden und blattminierenden Insekten sowie Trauermücken und Kartoffelkäfern.
• Hochwertiges Azadirachtin-Extrakt aus den Kernen des Neem-Baumes
• Bis zu 10 Tage Schutzwirkung durch Teilsystemische Wirkung
• Bekämpft saugende und beißende Schädlinge an Gemüse & Zierpflanzen
• Verwendet im ökologischen Landbau (EG-Verordnung 834/2007)
• Nicht bienengefährlich
Zur Verwendung im Zierpflanzenbau, Gemüsebau an Tomaten, Paprika (Gewächshaus), Aubergine, Zucchini, Gurke und diversen Kürbissorten, Spinat und verwandten Arten, Kopfkohlarten und frischen Kräutern (außer Schnittlauch) sowie im Ackerbau an Kartoffel. SUBSTRAL® Naturen® Bio Schädlingsfrei Neem enthält als Wirkstoff Neem Azal-T/S, ein spezieller Extrakt aus den Samen des tropischen Neem-Baumes, der einen besonderen Wirkungsmechanismus besitzt. Innerhalb weniger Stunden nach der Behandlung werden die Schädlinge inaktiviert und stellen ihre Nahrungsaufnahme ein. Der natürliche Vermehrungszyklus wird unterbrochen und die Schädlinge sterben in der Folge nach einigen Tagen ab. Selbst wenn nach der Behandlung noch Schädlinge vorhanden sind, so richten sie keine Schäden an. Der Wirkstoff wird auch vom Blatt aufgenommen, sodass verdeckt sitzende saugende Schädlinge als auch Minierer bei der Bekämpfung mit erfasst werden. Die Wirkung im Blatt hält bis zu 10 Tage an.
Anwendung:
für: Obst, Gemüse und Zierpflanzen
gegen: saugende und beißende Insekten, Weiße Fliege, Blattlaus, Raupenarten wie Frostspanner, Buchsbaumzünsler, Gemüseeule, Zikade, Minierfliege, Kartoffelkäferlarven und als Gießanwendung in Topfkulturen gegen Trauermückenlarven
Inhaltsstoffe
10,6 g/l (1,0 Gew.-%) Azadirachtin A (NeemAzal-TS®)
Lieferumfang:
75 ml Bio Schädlingsfrei Neem
Beschränkung für Pflanzenschutzmittel (PSM):
PSM dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes (§ 12 Abs. 2 PflSchG).
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Gefahrenhinweise: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise:
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P501 - Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
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